Einleitende, wichtige Anmerkungen

Häufig sind Marken rückseitig mit den verschiedensten Namen, Kürzeln oder Symbolen von Prüfern versehen, aber auch nur von Besitzern, die ihr Eigentum damit kennzeichneten. Als Sammler weiß man oft nicht, ob es sich nun um einen Prüfer-Namen oder nur um einen Besitzer-Namen handelt.

Im folgenden soll daher der Versuch unternommen werden, die Namen der Prüfer zusammenzustellen. Die Prüfer sind von den Spitzenverbänden der Sammler anerkannte Experten bestimmter Sammel-Gebiete. In der neueren Zeit sind die Prüfer als Mitglieder im Bund Philatelistischer Prüfer (BPP) vereinigt, die gleichzeitig hinter ihren Namenszeichen "BPP" setzen (z.B. Schulz BPP); daran sind also die "neueren" Prüfer zu erkennen. Neben der Prüfordnung sind seit 1975 die Namen der Prüfer im Michel-Spezialkatalog aufgelistet. Die Prüfordnung selbst wird schon sehr viel länger in den Katalogen aufgeführt (mindestens seit 1960).

Kennzeichnend ist, dass die "älteren" Prüfer meist mehrere Sammel-Gebiete abdecken (z.B. Engel: Gesamt-Altdeutschland), während in der neueren Zeit eine immer stärker werdende Spezialisierung zu beobachten ist (z.B. Schulz: Helgoland). Um Verwechslungen zu vermeiden werden inzwischen auch die Vornamen oder die Initialen der Vornamen mit aufgeführt (z.B. Engel, W. Engel, R.F. Engel oder Schlegel, Schlegel A., Schlegel D.).

Ferner ist anzumerken, daß bei weiter zurückliegenden Prüfungen zwar die Echtheit testiert wurde, nicht aber angegeben wurde, ob es sich z.B. um die Marke aus dem Deutschen Reich Nr. 115 a, 115 b, 115 c etc. handelt. In jüngerer Zeit hat man dies dann nachgeholt, jedoch bei preisgünstigen Marken nur das a, b, c etc. aufgedruckt. Seit einigen Jahren wird nun sowohl der Prüfername als auch entsprechend a, b, c etc. sichtbar gemacht. - Auch wurden früher die Prüfzeichen nicht nach den strengen Regeln wie heute angebracht. So muß ein höherstehendes Prüfzeichen nicht notwendigerweise etwas Negatives bedeuten.

Zu beachten ist auch, daß in einem Satz mit preisgünstigen Marken diese überhaupt nicht mehr mit dem Prüfzeichen versehen werden (außer auf ausdrücklichem Wunsch), z.B. bei Berlin Nr. 1 - 20.

Wie aus vielen Berichten außerhalb der Philatelie bekannt, werden bei Streitigkeiten oft Gutachten, Gegen-Gutachten und Gegen-Gegen-Gutachten erstellt. Unsere Prüfer sind zwar Experten, können aber auch nicht immer alles wissen. Soweit es Ihnen notwendig oder zweckmäßig erscheint, erstellen Sie daher z.B. zu zweit ein Gutachten. Im BPP gibt es außerdem noch "vereidigte Sachverständige ohne Prüftätigkeit", die im Zweifelsfalle hinzugezogen oder bei Unstimmigkeiten angerufen werden können.

Die Prüfordnung, die neueste Prüferliste, Sonderregelungen, Sachverständigengruppen und ARGEN des Bundes Philatelistischer Prüfer e.V. finden Sie unter www.bpp.de.