Hinweis: Bei Belegen und Briefmar- ken mit NS-Emblemen oder -Symbolen verpflich- tet sich der Käufer, diese lediglich für historisch-wissenschaftlische Sam- melzwecke zu erwerben. Sie sind in keiner Weise propagandistisch, insbe- sondere im Sinne des Paragraphen 86 StGB zu benutzen. Nur unter diesen Voraussetzungen werden diese Belege und Brief- marken abgegeben.